Informationen zur RSV-Prophylaxe 2026/​2027

Lie­be Eltern,

ab sofort ist bei uns die RSV-Pro­phy­la­xe mög­lich! Mel­den Sie sich ger­ne zur Terminvereinbarung.

 

Das Respi­ra­to­ri­sche Syn­zy­ti­al-Virus (RSV) befällt die Atem­we­ge und kann ins­be­son­de­re bei Neu­ge­bo­re­nen und jun­gen Säug­lin­gen schwer­wie­gen­de Atem­wegs­in­fek­tio­nen her­vor­ru­fen. Das Virus ver­brei­tet sich meist in den Win­ter­mo­na­ten zwi­schen Okto­ber und März. Seit Sep­tem­ber 2024 haben alle Neu­ge­bo­re­nen und Säug­lin­ge im ers­ten Lebens­jahr Anspruch auf eine ein­ma­li­ge Pro­phy­la­xe gegen RSV.

Die Pro­phy­la­xe (umgangs­sprach­lich „RSV-Imp­fung“) ent­hält den gegen das RS-Virus gerich­te­ten Anti­kör­per Nir­se­vimab, der zu einer pas­si­ven Immu­ni­sie­rung des Säug­lings führt. Er bie­tet sofor­ti­gen Schutz vor einer schwe­ren Infek­ti­on mit RSV, der für die Dau­er von etwa 6 Mona­ten bestehen bleibt.

Ziel ist es, Ihr Baby in sei­ner ers­ten RSV-Sai­son vor schwe­ren Krank­heits­ver­läu­fen und Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten zu bewahren.

❕ Der Anspruch auf eine RSV-Pro­phy­la­xe besteht jeweils vor oder inner­halb der ers­ten erleb­ten RSV-Sai­son (Okt-März).

 

Allgemeine Hinweise zur Durchführung:

  • Beginn der Durch­füh­rung der RSV-Pro­phy­la­xe Ende Sep­tem­ber 2026 für alle Kin­der, die zwi­schen April und Sep­tem­ber 2026 gebo­ren wurden.
  • Säug­lin­ge, die ab Okto­ber gebo­ren wer­den, erhal­ten die Pro­phy­la­xe sofort in der Geburtsklinik.
  • Der Anspruch ent­fällt, wenn die Mut­ter inner­halb der Schwan­ger­schaft gegen RSV geimpft wur­de oder eine statt­ge­hab­te Infek­ti­on des Säug­lings bekannt ist.
  • Säug­lin­ge, die Ende März 2026 gebo­ren wur­den und bis­her kei­ne Pro­phy­la­xe erhiel­ten, haben nach indi­vi­du­el­ler Abwä­gung einen Anspruch zur jetzt begin­nen­den Sai­son. Bit­te spre­chen Sie uns indi­vi­du­ell an.
  • Säug­lin­ge die bis Ende Febru­ar 2026 gebo­ren wur­den, haben ihre ers­te Sai­son bereits erlebt.

Ablauf bei uns:

  • Auf­klä­rung und Zustim­mung zur RSV-Prophylaxe.
  • Das Medi­ka­ment Bey­for­tus ® wird rezep­tiert und von Ihnen in der Apo­the­ke Ihrer Wahl bestellt.
    • Bey­for­tus® wird in zwei Kon­zen­tra­tio­nen gelie­fert, die sich an dem Gewicht Ihres Kin­des ori­en­tie­ren. Bit­te spre­chen Sie das poten­ti­el­le Gewicht Ihres Kin­des mit unse­ren MFAs ab. Für die höhe­re Kon­zen­tra­ti­on muss Ihr Kind min­des­tens 5 kg wiegen.
  • Zum ver­ein­bar­ten Ter­min brin­gen Sie das Medi­ka­ment mit. Wenn Sie es vor­über­ge­hend zu Hau­se lagern, legen Sie es bit­te in den Kühl­schrank. Alter­na­tiv kön­nen Sie es vor dem Ter­min zur Lage­rung bei uns abgeben.
  • Für Säug­lin­ge, die Ende März gebo­ren wur­den:
    • Sie bekom­men nach Rück­spra­che mit uns ein Pri­vat­re­zept. Bit­te klä­ren Sie die Kos­ten­über­nah­me mit Ihrer Kran­ken­kas­se, bevor Sie das Rezept in der Apo­the­ke ein­lö­sen. Die Kos­ten für Bey­for­tus® lie­gen bei ca 450 Euro. Alter­na­tiv las­sen Sie sich zuerst eine Bestä­ti­gung auf Kos­ten­über­nah­me von Ihrer Kran­ken­kas­se zusen­den; dann kön­nen wir Ihnen auch ein Kas­sen­re­zept aus­stel­len. Vor­la­gen hier­zu s.u.
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