Änderung der Impfempfehlung gegen Meningokokken Typ C

Liebe Eltern, liebe Jugendliche,

Abb. 1: Anteil der Menin­go­kok­ken-Grup­pen in Deutsch­land (© menin​gi​tis​-bewegt​.de)

die STIKO* hat ihre Emp­feh­lung zur Imp­fung gegen Menin­go­kok­ken Typ C und AWY über­ar­bei­tet1. Die übli­cher­wei­se im Klein­kind­al­ter emp­foh­le­ne Imp­fung gegen Menin­go­kok­ken Typ C ent­fällt. Statt­des­sen sol­len alle Jugend­li­chen ab 12 Jah­ren gegen Menin­go­kok­ken ACWY geimpft wer­den. Die Kom­bi­na­ti­ons­imp­fung soll im Alter zwi­schen 12 und 14 Jah­ren erfol­gen; Nach­holimp­fun­gen wer­den bis 25 Jah­re emp­foh­len. Hin­ter­grund ist das nahe­zu nicht mehr vor­han­de­ne Auf­tre­ten einer Infek­ti­on durch Menin­go­kok­ken Typ C im Klein­kind­al­ter, nach­dem das Vor­kom­men bereits seit län­ge­rem ins­ge­samt nur etwa 3–4% unter allen Menin­go­kok­ken-Erkran­kun­gen aus­mach­te (Abb 1). Hin­ge­gen haben die Stäm­me AWY im Jugend­al­ter zuneh­men­de Bedeu­tung erlangt2.

Ver­ein­ba­ren Sie ab sofort einen Ter­min, um Ihre Kin­der gegen Menin­go­kok­ken zu schüt­zen! Ger­ne kom­bi­nie­ren wird die Imp­fung mit der 1. Jugend­un­ter­su­chung (J1), wel­che im Alter zwi­schen 12 und 14 Jah­ren durch­ge­führt wer­den kann. Hier über­prü­fen wir auch die Voll­stän­dig­keit des Impf­schut­zes gegen HPV (Huma­ne Papil­lo­ma­vi­ren, Aus­lö­ser von Gebär­mut­ter­hals­krebs und Peniskarzinomen).

Die Kom­bi­na­ti­ons­imp­fung ACWY muss nur ein­mal ver­ab­reicht wer­den und wird genau­so gut ver­tra­gen wie ande­re Imp­fun­gen2. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen fin­den Sie direkt beim Robert-Koch-Insti­tut; eine schö­ne Zusam­men­fas­sung z.B. auf Insta­gram.

Hinweis

Für die Durch­füh­rung der Imp­fung müs­sen wir bis zur Über­nah­me der Leis­tung in den Kata­log der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen zunächst für alle Pati­en­ten Pri­vat­re­zep­te aus­stel­len. Die­se müs­sen in der Apo­the­ke ein­ge­löst und der Impf­stoff bit­te gekühlt zum Ter­min mit­ge­bracht wer­den. Auch die Impf­leis­tung müs­sen wir Ihnen zunächst pri­vat in Rech­nung stel­len. Im Anschluss erfolgt eine Erstat­tung durch die Krankenkasse.

*STIKO = Stän­di­ge Impf­ko­mis­si­on     1http:\\www.rki.de       22Epidem Bull 2025:44, SS. 14